§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der IPConcepts GmbH gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn IPConcepts GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ihre Geltung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsart – Dienstvertrag als Regelfall
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erbringt die IPConcepts GmbH ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB.
(2) Gegenstand eines Dienstvertrages ist die Erbringung einer Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder funktionaler Erfolg ist nicht geschuldet.
(3) Ein Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB liegt nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich als solcher bezeichnet und schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Anwendung der VOB/B erfolgt ausschließlich bei Werkverträgen und nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vollständig übergeben wurde.
§ 3 Angebote, Kostenschätzungen, Leistungsverzeichnisse (LV) und Abrechnung
(1) Angebote, Kostenschätzungen, Leistungsbeschreibungen, Projektpläne, Leistungsverzeichnisse (LV), Massenermittlungen, technische Konzepte sowie vergleichbare Unterlagen dienen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ausschließlich der unverbindlichen Orientierung.
(2) Diese Unterlagen beruhen auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Annahmen und werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder abschließende Umsetzbarkeit wird nicht übernommen.
(3) Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (LV), Massenermittlungen, Projekt- und Ausführungsplanungen, technischen Konzepten sowie vergleichbaren vorbereitenden Unterlagen stellt eine eigenständige, vergütungspflichtige Dienstleistung dar.
(4) Diese Leistungen sind unabhängig davon zu vergüten, ob es später zu einer Auftragserteilung, Umsetzung oder Beauftragung kommt. Ein Anspruch auf kostenfreie Erstellung besteht nicht.
(5) Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Zeit- und Leistungsaufwand auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.
(6) Für Ausführungsleistungen gilt stets: Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene Aufwand (Zeit, Material, Fremdleistungen), ermittelt nach Abschluss der Arbeiten anhand des tatsächlichen Aufmaßes. Abweichungen gegenüber Angeboten oder Kostenschätzungen begründen weder einen Mangel noch ein Recht auf Minderung oder Rücktritt.
§ 4 Materialien und kundenseitige Beistellungen
(1) Die Installation, Inbetriebnahme oder Integration von durch den Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Komponenten oder Systemen ist ausgeschlossen.
(2) IPConcepts GmbH verwendet ausschließlich Materialien und Komponenten, die entweder selbst beschafft wurden oder aus Systemen stammen, mit denen ausreichende fachliche Erfahrung besteht.
(3) Sämtliche Materialien gelten als kundenspezifisch beschafft, da Auswahl, Dimensionierung, Normkonformität und Zusammenstellung stets projektbezogen erfolgen.
(4) Materialien gelten auch dann als kundenspezifisch beschafft, wenn es sich um handelsübliche Einzelkomponenten handelt, sofern deren Auswahl, Dimensionierung, Kombination oder Konfiguration projektbezogen erfolgt.
Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht abschließend, Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, Verteilungen, Schaltschränke, Automations- und Steuerungskomponenten sowie Schalter- und Steckdosenprogramme, deren technische Spezifikation sich nach Netzform, Schutzkonzept, Verlegeart, Umgebung, Systemkompatibilität oder normativen Anforderungen des konkreten Projekts richtet.
§ 5 Kommunikation und Auftragserteilung
(1) Offizieller Kommunikationskanal für rechtlich relevante Erklärungen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse info@ipconcepts.de.
(2) Die Nutzung von E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeiter erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers und begründet keine frist- oder rechtswirksame Kommunikation.
(3) Ein Projektbeginn erfolgt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung sowie – sofern vereinbart – nach vollständigem Zahlungseingang der fälligen Vorauszahlungen.
§ 6 Vergütung, Vorkasse und Zahlungsbedingungen
(1) Materialkosten sind zu 100 % vor Bestellung im Voraus zu bezahlen, unabhängig von der Vertragsart.
(2) Für Dienstleistungen ist IPConcepts GmbH berechtigt, Vorschüsse oder Abschlagszahlungen auf den voraussichtlichen Aufwand zu verlangen. Diese stellen keine Endabrechnung dar und werden verrechnet.
(3) Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht keine Verpflichtung zur Materialbestellung, Terminreservierung oder Leistungsaufnahme.
(4) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. IPConcepts GmbH ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
§ 7 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Kein Widerrufsrecht besteht für kundenspezifisch beschaffte Materialien gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
(3) Beginnt die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist Wertersatz zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung.
§ 8 Termine, Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug
(1) Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen.
(2) Kurzfristige Terminabsagen berechtigen IPConcepts GmbH zur Berechnung von Ausfallkosten bis zur Höhe des vereinbarten oder kalkulierten Tagessatzes, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IPConcepts GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Gewährleistung
(1) Bei Dienstleistungen besteht keine Erfolgsgarantie.
(2) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. die VOB/B, sofern vereinbart.
§ 11 Herstellergarantie / Kulanz
(1) IPConcepts GmbH ist nicht verpflichtet, Herstellergarantien für den Auftraggeber abzuwickeln.
(2) Erfolgt eine Annahme von Garantiewaren aus Kulanz, haftet IPConcepts GmbH ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 12 Höhere Gewalt und Drittanbieter
Ereignisse höherer Gewalt sowie Liefer- oder Leistungsstörungen von Drittanbietern entbinden IPConcepts GmbH für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit zulässig.
Stand: 01.04.2026. Ergänzend gilt die Anlage A1 (Preisliste, Abrechnung & Zuschläge), sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist abrufbar unter ipconcepts.de/agb.